1.) Der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für unter Dreijährige im Stadtbereich Lüchow (Wendland) wird zum 01.08.2016 aufgrund der aktuellen Bedarfsplanung festgestellt.

2.) Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 10 Plätze verbindlich für den Besuch der Krippengruppe angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme  gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb einer neuen Krippengruppe im Stadtbereich Lüchow.

Mit der Einrichtung der Krippengruppe wird der Landkreis Lüchow-Dannenberg, in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement AöR, beauftragt.

3.) Der Landkreis wird beauftragt, einen Träger für den Betrieb zu suchen und mit diesem einen Betriebsführungsvertrag abzuschließen.

4.) Für die Maßnahme werden Fördermittel nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) bei der Nds. Landesschulbehörde beantragt.

 

Es erfolgen keine Teilreservierungen und es gibt eine offene Vergabe an alle Eltern im Landkreis nach einheitlichen Kriterien.