1.) Der Bedarf an zusätzlichen
Betreuungsplätzen für unter Dreijährige im Stadtbereich Lüchow (Wendland) wird
zum 01.08.2016 aufgrund der aktuellen Bedarfsplanung festgestellt.
2.) Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung,
dass Kinder für mindestens 10 Plätze verbindlich für den Besuch der
Krippengruppe angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der
Betriebsaufnahme gemäß jährlicher
Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige
Betriebskostendefizit für den Betrieb einer neuen Krippengruppe im Stadtbereich
Lüchow.
Mit der Einrichtung der Krippengruppe
wird der Landkreis Lüchow-Dannenberg, in Zusammenarbeit mit dem
Gebäudemanagement AöR, beauftragt.
3.) Der Landkreis wird beauftragt,
einen Träger für den Betrieb zu suchen und mit diesem einen
Betriebsführungsvertrag abzuschließen.
4.) Für die Maßnahme werden Fördermittel nach der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter
drei Jahren (RAT) bei der Nds. Landesschulbehörde beantragt.
Es erfolgen keine Teilreservierungen und es gibt eine offene Vergabe an alle Eltern im Landkreis nach einheitlichen Kriterien.