Sitzung: 02.03.2021 Ausschuss für Finanzen und Controlling
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2021/764
Der Kreistag beschließt,
a.
die im
Haushaltsjahr 2019 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,- EUR bzw.
10.000,- EUR) zur Kenntnis zu nehmen und denjenigen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen, die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen,
nachträglich zuzustimmen,
b.
den
Jahresabschluss 2019 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu beschließen und
c.
dem
Landrat für das Haushaltsjahr 2019
uneingeschränkte Entlastung zu erteilen