Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

FDL Schult erläutert die mit dem Nachtragsstellenplan einhergehenden Stellenveränderungen und die Ausweitung des Stellenumfangs um 6,0 Vollzeitstellen gemäß Vorbericht zum Stellenplan.

Auf Nachfrage von KTA Bade, warum denn für die Leitung des Fachdienstes 51 eine Stelle im höheren Dienst ausgewiesen wurde, erklärt FDL Schult, dass die beiden bisherigen Stelleninhaberinnen einen Sachbearbeiteranteil wahrgenommen haben. Mit dem höheren bzw. ausschließlichen Leitungsanteil steigen auch der Grad der Verantwortung und die Wertigkeit der Stelle.

KTA Bade hinterfragt weiter, ob mit der Stellenanhebung nicht auch die Bewertung der Stellen des Unterbaus steigen muss. FDL Schult führt aus, dass es bereits 4 Fachgruppenleitungen in diesem Bereich gibt, die die Vertretung der Leitung für den jeweiligen Bereich wahrnehmen können, so dass hier keine Stellenaufwertung notwendig ist.

KTA Carmienke fragt an, ob denn für eine Besetzung der Stelle im höheren Dienst zwingend ein Hochschulabschluss erforderlich sei. Frau Schult erklärt, dass ein Hochschulabschluss grundsätzlich gefordert werde, im Einzelfall müsse ggf. geprüft werden, ob Bewerber die geforderte Qualifikation durch Berufserfahrung ersetzen können.

Auf Nachfrage von KTA Hanke erläutert FDL Schult, dass die Ausschreibung der Stelle erst nach der Genehmigung der Nachtragssatzung erfolgen kann, weil vor der Besetzung eine Stelle zur Verfügung stehen muss. Die Besetzung wird, weil es sich um eine Leitungsstelle handelt im Kreisausschuss entschieden.

Anschließend fasst FDL Erlebach die Rahmendaten der Breitbandfinanzierung anhand der Sitzungsvorlage zusammen. Nach dem aktuellen Sachstand der Gespräche mit Bund und Land würde ein durch den Landkreis aufzubringender Eigenanteil von 2,8 Mio. EUR verbleiben, mit der eine Belastung von ca. 126.000 EUR im Ergebnishaushalt für Abschreibungen und Zinsen einher gehen würde.

Landrat Schulz ergänzt, dass im Hinblick auf die Bundesfördermittel zum 01.08.18 eine neue Förderrichtlinien in Kraft getreten ist, wonach der Höchstbetrag grundsätzlich auf 30 Mio. EUR, bei finanzschwachen Kommunen sogar auf 37,5 Mio. EUR festgesetzt werden kann. Die 100 Mio. EUR Landesmittel aus dem Masterplan Digitalisierung werden voraussichtlich gleichmäßig auf die 37 Landkreise und 8 kreisfreien Städte verteilt, so dass aktuell nicht von einen Zuweisungserhöhung aus diesem Programm zu rechnen ist. Allerdings ist der Staatssekretär im Nds. MW ernsthaft auf der Suche nach weiteren Fördermöglichkeiten. Insgesamt ist festzuhalten, dass keine festen Förderzusagen bestehen und eine Vergabe des Baus des Breitbandnetzes nicht in Betracht kommt, weil die Finanzierung nicht gesichert ist. Aus diesem Grunde wurde mit dem Innenministerium besprochen, dass eine Bruttoveranschlagung der Mehrkosten in der Nachtragssatzung erfolgt, um dann nach entsprechender Genehmigung durch das MI die Vergabe bis Ende Oktober vornehmen zu können. Ein Los wird allerdings wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben und neu ausgeschrieben. Er hebt hervor, dass der Landkreis mit dieser Finanzierung erstmals einen nicht durch Erstattungen der Breitband GmbH gedeckten Eigenanteil übernehmen könnte.

Auf Nachfrage von KTA Bade zur Höhe der Rückläuferquote bei den Grundstückseigentümererklärungen erklärt Landrat Schulz, dass die Rückläufe gut im Plan sind. Derzeit erstelle die Breitband GmbH eine Kalkulation, in welcher Höhe Anschlussgebühren fällig werden für Anschlüsse, die nach dem Stichtag 15.09.18 bestellt werden. Frau Erlebach ergänzt, dass aktuell bereits über 6.000 Grundstückseigentümererklärungen bei der Breitband GmbH vorliegen.

KTA Hensel merkt an, dass KTA Dorendorf in einer der letzten Sitzungen des Kreisausschusses mitgeteilt habe, dass der Landkreis Uelzen als Härtefall eine zusätzliche Landeszuweisung von 10 Mio. EUR erhalten soll. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg sei ein ähnlicher Härtefall, so dass das Land hier ebenfalls unterstützen muss. Insgesamt sieht er das Projekt als alternativlos an. Im Hinblick auf steigende Preise würde eine Neuausschreibung keinen Sinn machen.

Landrat Schulz vermutet, dass die Botschaft über die erhöhten Landesmittel bereits länger zurückliegt. Nach dem aktuellen Stand werden die im Rahmen des Masterplanes Digitalisierung zur Verfügung gestellten Landesmittel von 100 Mio. EUR gleichmäßig verteilt, so dass auf alle Kommunen ca. 2 Mio. EUR entfallen werden. Dies gilt auch für die Landkreise Rotenburg und Verden, die den Ausbau bereits aus eigenen Mitteln erledigt haben.