Sitzung: 05.09.2018 Ausschuss für Finanzen und Controlling
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2018/003
FDL
Schult erläutert die mit dem Nachtragsstellenplan einhergehenden
Stellenveränderungen und die Ausweitung des Stellenumfangs um 6,0
Vollzeitstellen gemäß Vorbericht zum Stellenplan.
Auf Nachfrage von KTA
Bade, warum denn für die Leitung des Fachdienstes 51 eine Stelle im höheren
Dienst ausgewiesen wurde, erklärt FDL
Schult, dass die beiden bisherigen Stelleninhaberinnen einen
Sachbearbeiteranteil wahrgenommen haben. Mit dem höheren bzw. ausschließlichen
Leitungsanteil steigen auch der Grad der Verantwortung und die Wertigkeit der
Stelle.
KTA
Bade
hinterfragt weiter, ob mit der Stellenanhebung nicht auch die Bewertung der
Stellen des Unterbaus steigen muss. FDL
Schult führt aus, dass es bereits 4 Fachgruppenleitungen in diesem Bereich
gibt, die die Vertretung der Leitung für den jeweiligen Bereich wahrnehmen
können, so dass hier keine Stellenaufwertung notwendig ist.
KTA
Carmienke fragt an, ob denn für eine Besetzung der Stelle im höheren
Dienst zwingend ein Hochschulabschluss erforderlich sei. Frau Schult erklärt,
dass ein Hochschulabschluss grundsätzlich gefordert werde, im Einzelfall müsse
ggf. geprüft werden, ob Bewerber die geforderte Qualifikation durch
Berufserfahrung ersetzen können.
Auf Nachfrage von KTA
Hanke erläutert FDL Schult, dass
die Ausschreibung der Stelle erst nach der Genehmigung der Nachtragssatzung
erfolgen kann, weil vor der Besetzung eine Stelle zur Verfügung stehen muss.
Die Besetzung wird, weil es sich um eine Leitungsstelle handelt im Kreisausschuss
entschieden.
Anschließend fasst FDL
Erlebach die Rahmendaten der Breitbandfinanzierung anhand der
Sitzungsvorlage zusammen. Nach dem aktuellen Sachstand der Gespräche mit Bund
und Land würde ein durch den Landkreis aufzubringender Eigenanteil von 2,8 Mio.
EUR verbleiben, mit der eine Belastung von ca. 126.000 EUR im Ergebnishaushalt
für Abschreibungen und Zinsen einher gehen würde.
Landrat
Schulz ergänzt, dass im Hinblick auf die Bundesfördermittel zum
01.08.18 eine neue Förderrichtlinien in Kraft getreten ist, wonach der
Höchstbetrag grundsätzlich auf 30 Mio. EUR, bei finanzschwachen Kommunen sogar
auf 37,5 Mio. EUR festgesetzt werden kann. Die 100 Mio. EUR Landesmittel aus
dem Masterplan Digitalisierung werden voraussichtlich gleichmäßig auf die 37
Landkreise und 8 kreisfreien Städte verteilt, so dass aktuell nicht von einen
Zuweisungserhöhung aus diesem Programm zu rechnen ist. Allerdings ist der
Staatssekretär im Nds. MW ernsthaft auf der Suche nach weiteren
Fördermöglichkeiten. Insgesamt ist festzuhalten, dass keine festen
Förderzusagen bestehen und eine Vergabe des Baus des Breitbandnetzes nicht in
Betracht kommt, weil die Finanzierung nicht gesichert ist. Aus diesem Grunde
wurde mit dem Innenministerium besprochen, dass eine Bruttoveranschlagung der
Mehrkosten in der Nachtragssatzung erfolgt, um dann nach entsprechender
Genehmigung durch das MI die Vergabe bis Ende Oktober vornehmen zu können. Ein
Los wird allerdings wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben und neu
ausgeschrieben. Er hebt hervor, dass der Landkreis mit dieser Finanzierung
erstmals einen nicht durch Erstattungen der Breitband GmbH gedeckten
Eigenanteil übernehmen könnte.
Auf Nachfrage von KTA
Bade zur Höhe der Rückläuferquote bei den Grundstückseigentümererklärungen
erklärt Landrat Schulz, dass die Rückläufe gut im Plan sind. Derzeit erstelle
die Breitband GmbH eine Kalkulation, in welcher Höhe Anschlussgebühren fällig
werden für Anschlüsse, die nach dem Stichtag 15.09.18 bestellt werden. Frau
Erlebach ergänzt, dass aktuell bereits über 6.000
Grundstückseigentümererklärungen bei der Breitband GmbH vorliegen.
KTA
Hensel merkt an, dass KTA Dorendorf in einer der letzten
Sitzungen des Kreisausschusses mitgeteilt habe, dass der Landkreis Uelzen als
Härtefall eine zusätzliche Landeszuweisung von 10 Mio. EUR erhalten soll. Der
Landkreis Lüchow-Dannenberg sei ein ähnlicher Härtefall, so dass das Land hier
ebenfalls unterstützen muss. Insgesamt sieht er das Projekt als alternativlos
an. Im Hinblick auf steigende Preise würde eine Neuausschreibung keinen Sinn
machen.
Landrat
Schulz vermutet, dass die Botschaft über die erhöhten
Landesmittel bereits länger zurückliegt. Nach dem aktuellen Stand werden die im
Rahmen des Masterplanes Digitalisierung zur Verfügung gestellten Landesmittel
von 100 Mio. EUR gleichmäßig verteilt, so dass auf alle Kommunen ca. 2 Mio. EUR
entfallen werden. Dies gilt auch für die Landkreise Rotenburg und Verden, die
den Ausbau bereits aus eigenen Mitteln erledigt haben.