Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Elbtalaue zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme, frühestens ab dem 01.08.2018, gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb einer Waldkindergartengruppe Hitzacker in Trägerschaft der Freien Schule Hitzacker, solange mindestens 11 Kinder betreut werden.