Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 1

1.)     Die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung Schweskau wird im Zuge der Umwandlung des Spielkreises in eine Kindertageseinrichtung auf den Träger
DEUTSCHES ROTES KREUZ-Kreisverband Lüchow-Dannenberg e.V. , Am Reiterstadion 1a, 29451 Dannenberg (Elbe) übertragen. Der Landkreis wird mit dem Träger einen Betriebsführungsvertrag abschließen.

2.)     Der Einstellung einer Erzieherin für die Kindertageseinrichtung Schweskau wird zugestimmt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung , trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der Betriebsübernahme  gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung die mit dem Landkreis abzustimmenden notwendigen weiteren Personalkosten für die Erzieherin. 

3.)    Die Spielkreise Kiefen und Liepe werden in Abstimmung mit der zuständigen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zunächst weiter als Spielkreise betrieben.