I.

 

Zu a)
Die Stellungnahmen werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung in der Anlage 1 behandelt bzw. gemäß dem ggf. abweichenden Beratungsergebnis.

 

Nummer 3, Absatz 2 der Stellungnahmen soll im NVP berücksichtigt werden.

 

Nummer 18, Absatz 2 der Stellungnahmen soll im NVP insoweit berücksichtigt werden, dass der angeregte „Runde Tisch“ jährlich durchgeführt werden sollte.

 

Weiterhin soll aufgenommen werden: Es sind ungebrochene Verkehre, in einem fairen Geben und Nehmen in Abstimmungsgesprächen mit den Nachbarlandkreisen, herzustellen.

 

Zu b)
Der Nahverkehrsplan 2016-2021 wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Beratungsergebnis zu a) ergibt.

 

 

II.

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Fortschreibung des Nahverkehrsplans einzuleiten und insbesondere die Finanzfolgenabschätzung vorzulegen.