Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1)       Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung von Altbeständen in der direkten Umgebung in den Vergleich zu setzen mit einem Erweiterungsbau auf dem Grundstück der Ev.-luth. Kindertageseinrichtung.

2)       Unter dem Vorbehalt, dass eine alternative Nutzung entfällt, wird das Kirchenkreisamt unverzüglich mit dem Erweiterungsbau für die Krippengruppe beauftragt.

3)       Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass 10 unter Dreijährige verbindlich für den Betrieb einer Krippengruppe angemeldet sind, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der Krippengruppe in der Ev.-luth Kindertageseinrichtung Wustrow.

4)       Für die Investitionen werden Fördermittel nach der Förderrichtlinie RAT eingesetzt.