Sitzung: 10.03.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2016/293
2) Unter dem
Vorbehalt, dass eine alternative Nutzung entfällt, wird das Kirchenkreisamt
unverzüglich mit dem Erweiterungsbau für die Krippengruppe beauftragt.
3) Vorbehaltlich
der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung
gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass 10 unter
Dreijährige verbindlich für den Betrieb einer Krippengruppe angemeldet sind,
trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme gemäß jährlicher
Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige
Betriebskostendefizit für den Betrieb der Krippengruppe in der Ev.-luth
Kindertageseinrichtung Wustrow.
4) Für die Investitionen
werden Fördermittel nach der Förderrichtlinie RAT eingesetzt.