Sitzung: 09.07.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2014/649
a)
Vorbehaltlich der Zustimmung der SG
Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung trägt der
Landkreis im Rahmen jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung die Kosten (Zins
und Tilgung) für die Dachsanierung der Variante D1 (Flachdachsanierung) sowie
die Kosten für die Außenwandsanierung mit einem Zuschuss von maximal 71.000,00
€ über den mit dem Landkreis abzustimmenden notwendigen
Betriebskostendefizitausgleich.
b) Es wird eine Darlehensfinanzierung des Kirchenkreisamtes Dannenberg empfohlen.