a)    Vorbehaltlich der Zustimmung der SG Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung trägt der Landkreis im Rahmen jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung die Kosten (Zins und Tilgung) für die Dachsanierung der Variante D1 (Flachdachsanierung) sowie die Kosten für die Außenwandsanierung mit einem Zuschuss von maximal 71.000,00 € über den mit dem Landkreis abzustimmenden notwendigen Betriebskostendefizitausgleich.

b)      Es wird eine Darlehensfinanzierung des Kirchenkreisamtes Dannenberg empfohlen.