1. Der Kreistag unterstützt die Verwaltung, die Möglichkeiten umzusetzen, die es nach § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 des BNatSchG gibt, um einer Verschlechterung der Lebensverhältnisse des Ortolans u.a. durch Ausweisung von Zonen und durch vorgegebene Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ( Vorgabe entsprechender ackerbaulicher Bodennutzung) entgegen zu wirken (vgl. Schreiben des MU 19.1.2012 an den Landkreis Lüchow-Dannenberg, S.4 und 5). Zur Beratung sollten hiesige Fachleute (Frau Bernardy, Herr Spalik) hinzugezogen werden.
  2. Laut Schreiben des MU vom 19.1.2012 ist eine Ausdehnung der Förderkulisse für den Ortolan „…hinaus grundsätzlich auch realisierbar“ (S.3). Die Verwaltung wird gebeten, weitere mögliche Fördermaßnahmen des MU in Anspruch zu nehmen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Schreiben des Landrats an das MU vom 11.8.2011 (Sicherung der Vogelschutzgebiete…), das darauf folgende Antwortschreiben des MU sowie die Ortolanberichte von Herrn Spalik vom 7.5.2011 und 26.10.2011 an das NLWKN in Hannover zur staatlichen Vogelschutzwarte zu schicken mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständigen Stellen in der EU.
  4. Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die Vorschläge 1-5 der Verwaltung vom 8.9.2011 (Kreistag 26.9.2011, TOP 6 „Was kann die Politik für den Ortolan tun?“) zur Einhaltung der EU-Vogelschutzrichtlinie, insbesondere zum Schutz des Ortolans, ausgeführt werden.