- Der Kreistag unterstützt die Verwaltung, die
Möglichkeiten umzusetzen, die es nach § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 des
BNatSchG gibt, um einer Verschlechterung der Lebensverhältnisse des
Ortolans u.a. durch Ausweisung von Zonen und durch vorgegebene Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen ( Vorgabe entsprechender ackerbaulicher
Bodennutzung) entgegen zu wirken (vgl. Schreiben des MU 19.1.2012 an den
Landkreis Lüchow-Dannenberg, S.4 und 5). Zur Beratung sollten hiesige
Fachleute (Frau Bernardy, Herr Spalik) hinzugezogen werden.
- Laut Schreiben des MU vom 19.1.2012 ist eine
Ausdehnung der Förderkulisse für den Ortolan „…hinaus grundsätzlich auch
realisierbar“ (S.3). Die Verwaltung wird gebeten, weitere mögliche
Fördermaßnahmen des MU in Anspruch zu nehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Schreiben
des Landrats an das MU vom 11.8.2011 (Sicherung der Vogelschutzgebiete…),
das darauf folgende Antwortschreiben des MU sowie die Ortolanberichte von
Herrn Spalik vom 7.5.2011 und 26.10.2011 an das NLWKN in Hannover zur
staatlichen Vogelschutzwarte zu schicken mit der Bitte um Weiterleitung an
die zuständigen Stellen in der EU.
- Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die
Vorschläge 1-5 der Verwaltung vom 8.9.2011 (Kreistag 26.9.2011, TOP 6 „Was
kann die Politik für den Ortolan tun?“) zur Einhaltung der
EU-Vogelschutzrichtlinie, insbesondere zum Schutz des Ortolans, ausgeführt
werden.