Dipl.-Ing. G u c k e i s e n weist auf die bei der Kreisverwaltung vorliegenden 3 Anträge der Samtgemeinde Elbtalaue zur Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Elbhöhen-Drawehn“ bezüglich der Errichtung und des Betriebes von Biogasanlagen hin. Sobald die Anlagen die Kilowattleistung von 500 übersteigen, können sie nur aufgrund einer dementsprechenden Bauleitplanung genehmigt werden. Die alleinige Privilegierung nach dem Baugesetzbuch reicht dafür nicht aus. Zur Erlangung der Rechtskraft der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes ist es erforderlich, dass zuvor die betreffenden Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen werden. Bevor die Kreisverwaltung das aufwendige und kostenintensive formelle Neuabgrenzungsverfahren einleitet, bittet sie um eine richtungsweisende Entscheidung des Kreistages.


Der Ausschuss ist sich einig, dass jeweils eine Einzelfallentscheidung erforderlich ist.


Beschluss: Alle 3 Verfahren zur Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Elbhöhen-Drawehn“ sind einzuleiten und einzelfallweise zu entscheiden.