FDL Schwarz trägt den Sachverhalt lt. Vorlage vor.

Diskutiert wird von den Ausschussmitgliedern die Fragestellung, inwieweit die Aussagen im Landesraumordnungsprogramm Auswirkungen auf das Regionale Raumordnungsprogramm haben, da im Regionalen Raumordnungsprogramm u. a. eine Höhenbegrenzung vorgenommen wurden. Nach der Änderungsvorschlägen im LROP soll auf eine planerische Höhenbegrenzung grundsätzlich verzichtet werden.

FDL Schwarz erläutert, dass bei einer entsprechenden Änderung der LROP ein Anpassungsgebot für das RROP besteht. Nach seiner Ansicht ist daher abzuwarten, welche Änderungen im LROP tatsächlich Eingang finden um dann über eine entsprechende Anpassung bzw. Fortschreibung des RROP entscheiden zu können.

KTA Mundhenk und KTA Wieggreffe möchten über die Vor- und Nachteile für die Regionalplanung des Landkreises durch die Änderungen im LROP informiert werden. Dies wird durch die Verwaltung zugesagt. Außerdem ist es selbstverständlich, dass vor einer möglichen Anpassung des RROP eine intensive Beteiligung des Fachausschusses und der anderen politischen Gremien erfolgen wird.