TOP Ö 5: Zusammenschluss von Kreistagsabgeordneten zu Fraktionen und Gruppen a) Unterrichtung des Kreistages über den Zusammenschluss von KTA zu Fraktionen und Gruppen gem. § 35 b NLO in Verbindung mit § 1 Satz 2 der bisherigen Geschäftsordnung b) Benennung der Vorsitzenden und Vertreter/innen der Fraktionen und Gruppen