Beschluss: Behandelt (ohne Beschlussfassung)

LRin Schulz trägt den Sachstand gemäß Sitzungsvorlage vor und entschuldigt sich für die vielen kurzfristigen neuen Vorlagen, die auf nahezu tägliche Neuerungen zurück zu führen sind. Einen Beschlussvorschlag enthalte die Vorlage nicht, weil alle aufgezeigten Optionen zur Diskussion gestellt werden sollen.

 

KTA Behning erklärt, dass er als Bürgermeister der Stadt Dannenberg auch Vorsitzender des Planungsverbandes Neu Tramm sei. Finanziert werde der Verband durch die Stadt Dannenberg und die Gemeinde Jameln in deren Gemeindegebiet sich die Liegenschaft befinde. Die Planungshoheit für die Bauleitplanung für die Liegenschaft liege beim Planungsverband Neu Tramm. Die Stadt Dannenberg habe großes Interesse an der Weiterentwicklung der Liegenschaft und erklärt sich deshalb bereit, die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes zu übernehmen. Er hält es für sinnvoll, dass der Kauf durch die öffentliche Hand erfolge und sieht gute Möglichkeiten einer Weitervermarktung von Teilen des Geländes, welche die Schuldenlast des Landkreises reduzieren würde. LRin Schulz ergänzt, dass der Bebauungsplan bisher eine Nutzung als Sondergebiet vorsehe. Mit der Bebauungsplanänderung solle das Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen werden, so dass auch das Heraustrennen einzelner Teile möglich wäre.

 

KTA Zieker weist darauf hin, dass nicht - wie in der Vorlage aufgeführt - 392, sondern rechnerisch lediglich 292 Personen untergebracht werden müssen.

Auf Nachfrage von KTA Carmienke teilt die LRin mit, dass in den in der Vorlage aufgeführten Flüchtlingszahlen alle hier registrierten Flüchtlinge enthalten seien und nicht nur die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.

 

KTA Herzog stellt fest, dass niemand die Unterbringung von Geflüchteten in Turnhallen anstrebe und die Kosten für Modulbauten für 300 Personen höher seien als der Kauf der Liegenschaft Neu Tramm. Allerdings stelle er sich zum einen die Frage, ob und falls ja, mit welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Bedingungen eine Konfiszierung von Wohnraum von Privaten möglich sei. Zum anderen sei in der Vorlage ausgeführt, dass der Eigentümer die weiteren Kaufinteressenten im Hinblick auf das Vorhaben des Landkreises um einen Aufschub für die Verkaufsentscheidung gebeten habe. Er möchte wissen, ob diese kurze Frist ausreiche, um den Kauf für den Landkreis abzuwickeln.

LRin Schulz teilt mit, dass die Möglichkeit der Beschlagnahme von privatem Wohnraum rechtlich geprüft werden müsse. 

(Anmerkung zum Protokoll: Gem. Art. 14 Grundgesetz wird das Eigentum gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Nach einem Beschluss des OVG Lüneburg (11. Senat, Beschluss vom 01.12.2015, 11 ME 230/15), das sich in einem Eilverfahren mit der Beschlagnahme von Wohnraum beschäftigt hat, ist die Beschlagnahme einer Immobilie aufgrund der polizeilichen Generalklausel (§ 11 Nds. Polizeigesetz) zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen nur möglich, wenn eine erhebliche Gefahrenlage gegeben ist, die Verwirklichung der Gefahr unmittelbar bevorsteht und die Gefahr nicht auf andere Weise beseitigt werden kann. Bei der Unterbringung Obdachloser muss die Behörde zunächst auf eigene Unterkünfte (ggf. auch Turnhallen) zurückgreifen oder versuchen, geeignete Räume anzumieten. Gleiches gilt für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.).

Zur vom Eigentümer benannten Frist sieht die LRin gute Möglichkeiten, diese zu verlängern, wenn ersichtlich sei, dass die Möglichkeit des Kaufes durch den Landkreis eine gewisse Verbindlichkeit erlange.  

 

Vorsitzender Petersen spricht sich aufgrund des möglichen Entwicklungspotentials für einen Kauf der Liegenschaft Neu Tramm aus. Aus seiner Sicht müsse man den Weg des Kaufes ggf. ohne verbindliche Zusagen von Bund und Land gehen, obwohl er sich einen „letter of intent“ wünsche.

 

Nach Auffassung von Grundmandatsinhaber Hensel bleibe bei allen vorliegenden Optionen lediglich die Möglichkeit, die Geflüchteten in Neu Tramm unterzubringen, wenn der Landkreis die ihm zugewiesene Quote erfüllen wolle.

 

Auf die Frage des beratenden Ausschussmitgliedes Berg, ob die Angelegenheit schon Thema in der Staatskanzlei sei, weil aufgrund der unterschiedlichen Ressorts vermutlich der Ministerpräsident hierüber entscheiden müsse, erklärt die LRin, dass zunächst das Gespräch zwischen dem Innenminister und KTA/MdL Dorendorf in der kommenden Woche abgewartet werden solle.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, aufgrund der sich täglich ändernden Rahmenbedingungen keine Beschlussempfehlung abzugeben, sondern den Tagesordnungspunkt als behandelt abzuschließen.