Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.)     Die für die Nutzungsänderung und somit für den Weiterbetrieb der Außenstelle Karwitz  erforderlichen Maßnahmekosten in Höhe von 125.000,- Euro werden über den Betriebskostenhaushalt der Kindertagestätte finanziert.

 

2.)     Die Maßnahmekosten werden mit einem Sicherheitsaufschlag für unvorhersehbare Kosten auf 140.000,- Euro gedeckelt. Darüberhinausgehende Kosten sind durch die Gemeinde als Gebäudeeigentümerin zu tragen.

 

3.)    Es wird eine Schuldendienstvereinbarung über eine Finanzierung über 10 Jahre abgeschlossen.