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TOP Ö 5: Neuregelung zur Sommerschließzeit in Kindertageseinrichtungen

Sitzung: 17.03.2022 Jugendhilfeausschuss

Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Vorlage: 2022/170

VO
Vorlage

Die Verwaltung wird beauftragt für die Sommerschließzeit 2023 eine flächendeckende Ferienbetreuung in den Kindertageseinrichtungen einzurichten. Die Kosten für die Einrichtung einer Ferienbetreuung an bis zu fünf Standorten im Kreisgebiet werden über das Betriebskostendefizit der entsprechenden Einrichtungen getragen.

 

 

 

  •  letzte Änderung: 21.05.2025 11:02:00
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