Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

1. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg soll in Verhandlungen treten über die von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und Samtgemeinde Elbtalaue vorgeschlagenen Grundstücke, um dort an zwei Standorten jeweils 5 Wohneinheiten für Flüchtlinge zu errichten. Eine Modulweise wird favorisiert, wobei diese Wohngebäude

 

a)     gemietet werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen, sachlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft oder andere Rechtsform in Trägerschaft des Landkreises, evtl. auch in gemeinsamer Trägerschaft mit den Samtgemeinden, zu prüfen und entsprechend zur Entscheidung der Kreisgremien vorzubereiten.

Das Gebäudemanagement soll eine Kostenschätzung durchführen für 2 Wohnkomplexe mit je 15 Wohnungen, davon je 5 Wohnungen für Asylsuchende.