Sitzung: 09.12.2021 Ausschuss Soziales, Migration und Gesundheit
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
1. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg soll in Verhandlungen treten über die
von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und Samtgemeinde Elbtalaue
vorgeschlagenen Grundstücke, um dort an zwei Standorten jeweils 5
Wohneinheiten für Flüchtlinge zu errichten. Eine Modulweise wird favorisiert,
wobei diese Wohngebäude
a) gemietet werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen, sachlichen und
finanziellen Voraussetzungen für eine gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft
oder andere Rechtsform in Trägerschaft des Landkreises, evtl. auch in
gemeinsamer Trägerschaft mit den Samtgemeinden, zu prüfen und entsprechend zur
Entscheidung der Kreisgremien vorzubereiten.
Das Gebäudemanagement soll eine Kostenschätzung durchführen für 2
Wohnkomplexe mit je 15 Wohnungen, davon je 5 Wohnungen für Asylsuchende.