Sollte die Landesaufnahmebehörde trotz des Anschreibens der Verwaltung weiterhin auf die wöchentliche Verteilquote bestehen, wird die Verwaltung beauftragt, vorübergehend eine Gemeinschaftsunterkunft inkl. Mobilitäts-, Betreuungs-, und Schutzkonzept einzurichten, um den zugewiesenen Asylsuchenden einen Ankunftsort zu bieten und soziale Notsituationen zu vermeiden.