Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Es werden andere Personen im Sinne des § 71 Abs. 7 NKomVG in die beratenden Ausschüsse berufen. Die Anzahl wird wie folgt festgelegt.

 

Bezeichnung des Ausschusses

Anzahl beratender Mitglieder

Finanzen, Controlling und Personal

3

Abfall und Öffentliche Sicherheit

3

Bauen, regionale Entwicklung und Wirtschaft

3

Klima und Mobilität

3

Atomanlagen

3

Natur, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft und Veterinärwesen

3

Soziales, Migration und Gesundheit

3

Schule und Kultur (Kreisschulausschuss)

3

Jugendhilfeausschuss

3

 

Der Kreistag begrüßt die zukünftige Beteiligung junger Menschen an der politischen Entscheidungsfindung. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Gründung eines Jugendrates unter Beteiligung der Kreisgremien zu erarbeiten. Der Kreistag behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt bis zu 2 weitere beratende mitglieder zu benennen. Diese werden durch den noch zu gründenden Jugendrat vorgeschlagen.