Sitzung: 08.11.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2021/006
Es werden andere Personen im Sinne des § 71 Abs. 7 NKomVG in die
beratenden Ausschüsse berufen. Die Anzahl wird wie folgt
festgelegt.
Bezeichnung des
Ausschusses |
Anzahl beratender
Mitglieder |
Finanzen,
Controlling und Personal |
3 |
Abfall
und Öffentliche Sicherheit |
3 |
Bauen,
regionale Entwicklung und Wirtschaft |
3 |
Klima
und Mobilität |
3 |
Atomanlagen |
3 |
Natur,
Land-, Forst- und Wasserwirtschaft und Veterinärwesen |
3 |
Soziales,
Migration und Gesundheit |
3 |
Schule
und Kultur (Kreisschulausschuss) |
3 |
Jugendhilfeausschuss |
3 |
Der Kreistag
begrüßt die zukünftige Beteiligung junger Menschen an der politischen
Entscheidungsfindung. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Gründung
eines Jugendrates unter Beteiligung der Kreisgremien zu erarbeiten. Der
Kreistag behält sich vor, zu einem späteren Zeitpunkt bis zu 2 weitere
beratende mitglieder zu benennen. Diese werden durch den noch zu gründenden
Jugendrat vorgeschlagen.