Beschluss: geändert mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Bei der Festsetzung von erforderlichen Ersatzmaßnahmen bei der ordnungswidrigen Beseitigung von Gehölzen oder Hecken in LSG-Gebieten wird gebeten die Naturschutzbeauftragen des Landkreises unterstützend hinzuzuziehen.