Sitzung: 11.10.2021 Kreistag
Beschluss: geändert mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 1, Enthaltungen: 4
Vorlage: 2021/911
Bei der Festsetzung
von erforderlichen Ersatzmaßnahmen bei der ordnungswidrigen Beseitigung von
Gehölzen oder Hecken in LSG-Gebieten wird gebeten die Naturschutzbeauftragen
des Landkreises unterstützend hinzuzuziehen.