Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Kreistag beschließt die Abgabe einer Finanzierungsbürgschaft gemäß § 121 Abs. 2 NKomVG in Höhe von 5,6 Mio. EUR zugunsten der Breitbandgesellschaft Lüchow-Dannenberg mbH (Breitband GmbH). Die Bürgschaft dient der Finanzierung des Eigenanteiles für den Breitbandausbau zum Förderantrag „Gewerbe-, Industriegebiete und Häfen“ sowie der  Sicherstellung etwaiger Fördermittelrückzahlungen in voller Höhe.