Die in den sozialen Diensten des Fachdienstes 51 - Jugend-Familie-Bildung bis zum 31.12.2021 befristet eingerichteten 3,0 VZÄ S 14 werden entfristet.

 

Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 werden die vorhandenen Stellenanteile in den sozialen Diensten des Fachdienstes 51 - Jugend-Familie-Bildung um 5,0 VZÄ S 14 unbefristet und 4,64 VZÄ S 14 befristet (bis 31.12.2023) ausgeweitet und bereits besetzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 31.07.2023 eine erneute Bedarfsanalyse anhand der Auswertung der Arbeitsprozesse auf der Basis der Fachanwendung OPENWeb/FM sowie eine Personalbemessung aufgrund des Auswertungsmoduls KRISTALL vorzunehmen und den Kreisgremien vorzulegen.