Sitzung: 11.10.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2021/951
Der Kreistag beschließt,
a. die im Haushaltsjahr 2020 geleisteten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung
(unterhalb von 50.000,- EUR bzw. 10.000,- EUR) zur Kenntnis zu nehmen und
denjenigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die
oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen, nachträglich zuzustimmen,
b.
den
Jahresabschluss 2020 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu beschließen und
c.
dem
Landrat für das Haushaltsjahr 2020
uneingeschränkte Entlastung zu erteilen