Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 11, Enthaltungen: 2

Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung:

 

§ 15

Die Redezeit der einzelnen Kreistagsmitglieder beträgt pro Wortmeldung bis zu 5 Minuten die Redezeit wird hinsichtlich der Fraktionsstärke wie folgt begrenzt:

Fraktionen 2-6 Mitglieder: Max. 8 Minuten

Fraktionen mit 7-12 Mitglieder: Max. 12 Minuten

Fraktionen ab 13 Mitgliedern: Max. 16 Minuten

 

In Haushaltsdebatten stehen dem 1. Redner einer Fraktion bis zu 15 Minuten zur Verfügung. Für fraktionslose Kreistagsmitglieder gilt eine Redezeit von 10 Minuten. In begründeten Ausnahmefällen kann die/der Vorsitzende die Redezeit verlängern.

 

Hinsichtlich der Ausnahmen ist die Zeit des Schlusswortes auf 3 Minuten zu begrenzen.

Der Kreistag kann auf Antrag die Redezeitbegrenzung mit einfacher Mehrheit aufzuheben

 

Die Frist zur Einreichung von Anfragen an die Verwaltung wird von 4 Tagen auf eine Woche verlängert.