Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 19.07.2021 KT/057/2021 |
Beschluss: | geändert einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | Ja: 17, Nein: 11, Enthaltungen: 2 |
Vorlage: | 2021/919 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
![]() | Antragsvorlage 366 KB |
Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung:
§ 15
Die Redezeit der einzelnen Kreistagsmitglieder beträgt pro Wortmeldung
bis zu 5 Minuten die Redezeit wird hinsichtlich der Fraktionsstärke wie folgt
begrenzt:
Fraktionen 2-6 Mitglieder: Max. 8 Minuten
Fraktionen mit 7-12 Mitglieder: Max. 12 Minuten
Fraktionen ab 13 Mitgliedern: Max. 16 Minuten
In Haushaltsdebatten stehen dem 1. Redner einer Fraktion bis zu 15
Minuten zur Verfügung. Für fraktionslose Kreistagsmitglieder gilt eine Redezeit
von 10 Minuten. In begründeten Ausnahmefällen kann die/der Vorsitzende die
Redezeit verlängern.
Hinsichtlich der Ausnahmen ist die Zeit des Schlusswortes auf 3 Minuten
zu begrenzen.
Der Kreistag kann auf Antrag die Redezeitbegrenzung mit einfacher
Mehrheit aufzuheben
Die Frist zur Einreichung von Anfragen an die Verwaltung wird von 4
Tagen auf eine Woche verlängert.