Beschluss: Empfehlung mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 3, Enthaltungen: 3

Bei der Festsetzung von erforderlichen Ersatzmaßnahmen bei der ordnungswidrigen Beseitigung von Gehölzen oder Hecken in LSG-Gebieten werden die Naturschutzbeauftragten des Landkreises unterstützend mit einbezogen und begleiten die Ersatzmaßnahmen von Beginn an.