Sitzung: 08.07.2021 Ausschuss Umwelt, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft
Beschluss: Empfehlung mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 3, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2021/911
Bei der Festsetzung
von erforderlichen Ersatzmaßnahmen bei der ordnungswidrigen Beseitigung von
Gehölzen oder Hecken in LSG-Gebieten werden die Naturschutzbeauftragten des
Landkreises unterstützend mit einbezogen und begleiten die Ersatzmaßnahmen von
Beginn an.