Die vorhandenen Haushaltsmittel werden regulär auf Antrag zur Maßnahmenfinanzierung eingesetzt. Über den Haushaltsansatz hinausgehende, konkrete Anträge werden bei Überschreitung des Ansatzes, gemäß Dienstanweisung über Vollmachten und Abgrenzungen der Geschäfte der laufenden Verwaltung, im Sinne des Antrages der SOLI-Kreistagesfraktion zur Entscheidung vorbereitet.