Beschluss: geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 7

Die Verwaltung wird beauftragt, die an den kreiseigenen Schulen nicht genutzten und nicht über die Förderung abrechenbaren mobilen Luftreinigungsgeräte für die Nutzung in anderen kreiseigenen Räumen/Einrichtungen einzusetzen. Die Kosten sind entsprechend zu den jeweiligen Liegenschaften umzubuchen.

 

Der Beschlussvorschlag wird um den folgenden Satz ergänzt:

 

Die Luftreinigungsgeräte sind vorrangig an den kreiseigenen Schulen einzusetzen.