Sitzung: 05.07.2021 Kreisschulausschuss
Beschluss: geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 7
Vorlage: 2021/899
Die Verwaltung wird beauftragt, die an den kreiseigenen Schulen nicht genutzten und nicht über die Förderung abrechenbaren mobilen Luftreinigungsgeräte für die Nutzung in anderen kreiseigenen Räumen/Einrichtungen einzusetzen. Die Kosten sind entsprechend zu den jeweiligen Liegenschaften umzubuchen.
Der Beschlussvorschlag wird um den folgenden Satz ergänzt:
Die Luftreinigungsgeräte sind vorrangig an den kreiseigenen Schulen
einzusetzen.