Beschluss: geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 6

In die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird gemäß Anlage 2 ein neuer § 6  „Sonstige Bestimmungen“ eingefügt.  Der bisherige § 6 „Inkrafttreten“ wird zu § 7. Die geänderte Fassung der Schülerbeförderungssatzung (Anlage 3) tritt am 01.08.2021 in Kraft.

 

1. Änderungsantrag:

 

KTA Schaper-Biemann stellt den Antrag, dass der § 6 Abs. 1 Satz 1 wie folgt geändert werden soll:

 

Da die Schülerbeförderung zum überwiegenden Teil im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs erfolgt, sollen sich Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende (Stundenpläne) im Einvernehmen mit den Schulen an den Fahrplänen des ÖPNV orientieren.

 

REWÖ: abgelehnt Ja-Stimmen: 1  Nein-Stimmen: 6  Enthaltung: 1

 

KSA: abgelehnt Ja-Stimmen: 5  Nein-Stimmen: 9  Enthaltung: 2

 

1. Änderungsantrag abgelehnt.

 

2. Änderungsantrag:

 

KTA Thorsten Hensel stellt den Antrag, dass der hervorgehobene Satz aus § 6 Abs. 1 Satz 2: … „Bei beabsichtigten Änderungen ist eine Abstimmung zwischen Schulen und Landkreis erforderlich“… gestrichen wird.

 

Es erfolgt eine Abstimmung darüber, ob § 6 Abs. 1 Satz 2 beibehalten werden soll.

REWÖ: abgelehnt Ja-Stimmen: 1  Nein-Stimmen: 7  Enthaltung: 0

KSA: abgelehnt Ja-Stimmen: 4  Nein-Stimmen: 9  Enthaltung: 3

                        

2. Änderungsantrag einstimmig empfohlen. Der Satz wird gestrichen. 

 

 

Gesamtabstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag:

 

REWÖ: einstimmig geändert empfohlen Ja-Stimmen: 6  Nein-Stimmen: 0  Enthaltung: 2

 

KSA: einstimmig geändert empfohlen Ja-Stimmen: 8  Nein-Stimmen: 2  Enthaltung: 6