Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Für alle noch nicht zur Untersuchung angemeldeten Öl- und Bohrschlammgruben im Landkreis eine Förderung beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (Bewilligungsstelle) zu beantragen. Den Eigenanteil der Untersuchungskosten übernimmt der Landkreis. Die notwendigen Kosten werden von der Verwaltung abgeschätzt und in den Haushalt eingestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt die Kosten für ein Konzept zur Aufsuchung der weiteren Bohrschlammgruben (BSG) zu erstellen und die Kosten hierfür zu ermitteln (ausgenommen die 8 bekannten BSG, für die bereits Förderanträge gestellt wurden und die 4 BSG, die sich noch in der Bergaufsicht befinden = ca. 22 noch vermutete BSG im Kreisgebiet, da der Schlamm einiger Bohrungen auch zusammengefasst abgelagert wurde). Entsprechende Mittel sind für den Haushalt 2022 einzuplanen.