Sitzung: 16.06.2021 Ausschuss Bauen, Abfall und Kreisstraßenunterhaltung
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2021/834
Für alle noch nicht zur Untersuchung angemeldeten Öl- und
Bohrschlammgruben im Landkreis eine Förderung beim Staatlichen
Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (Bewilligungsstelle) zu beantragen. Den
Eigenanteil der Untersuchungskosten übernimmt der Landkreis. Die notwendigen
Kosten werden von der Verwaltung abgeschätzt und in den Haushalt eingestellt.
Die Verwaltung wird
beauftragt die Kosten für ein Konzept zur Aufsuchung der weiteren
Bohrschlammgruben (BSG) zu erstellen und die Kosten hierfür zu ermitteln (ausgenommen
die 8 bekannten BSG, für die bereits Förderanträge gestellt wurden und die 4
BSG, die sich noch in der Bergaufsicht befinden = ca. 22 noch vermutete BSG im
Kreisgebiet, da der Schlamm einiger Bohrungen auch zusammengefasst abgelagert
wurde). Entsprechende Mittel sind für den Haushalt 2022 einzuplanen.