Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.)     Vorbehaltlich der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass eine Betriebserlaubnis erteilt wird, trägt der Landkreis Lüchow-Dannenberg ab dem 01.08.2021 das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der halben Hortgruppe am Standort Popcorn Lüchow.

2.)     Der Popcorn e.V. wird mit der Einrichtung einer zusätzlichen halben Hortgruppe beauftragt.