Sitzung: 06.05.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/833
1.) Vorbehaltlich
der Zustimmung der örtlichen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur Mitfinanzierung
gemäß Jugendhilfe-Vereinbarung und unter der Voraussetzung, dass eine
Betriebserlaubnis erteilt wird, trägt der Landkreis Lüchow-Dannenberg ab dem
01.08.2021 das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit
für den Betrieb der halben Hortgruppe am Standort Popcorn Lüchow.
2.) Der
Popcorn e.V. wird mit der Einrichtung einer zusätzlichen halben Hortgruppe
beauftragt.