Sitzung: 25.02.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2021/787
1.) Die
Verwaltung wird beauftragt zur Deckung der Elementarbedarfe im Planbereich
Gartow einen zweiten Waldkindergarten einzurichten. Ziel der Inbetriebnahme ist
der 01.08.2021.
2.) Die
Verwaltung wird mit der Ausschreibung eines Kita-Trägers für den Waldkindergarten
Gartow zwecks Abschluss eines Betriebsführungsvertrages beauftragt. Für die
Ausschreibung nach Vergaberecht sind die Bewertungskriterien des
JHA-Beschlusses zur Vorlage 2019/250 vom 11.06.2019 anzuwenden.
3.) Vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde
Gartow zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung und vorbehaltlich der
Erteilung einer Betriebserlaubnis, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der
Betriebsaufnahme gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem
Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb des
neuen Waldkindergartens am Standort Gartow.