Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.) Die Verwaltung wird beauftragt zur Deckung der Elementarbedarfe im Planbereich Gartow einen zweiten Waldkindergarten einzurichten. Ziel der Inbetriebnahme ist der 01.08.2021.

 

2.) Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung eines Kita-Trägers für den Waldkindergarten Gartow zwecks Abschluss eines Betriebsführungsvertrages beauftragt. Für die Ausschreibung nach Vergaberecht sind die Bewertungskriterien des JHA-Beschlusses zur Vorlage 2019/250 vom 11.06.2019 anzuwenden.

 

3.) Vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Gartow zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung und vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb des neuen Waldkindergartens am Standort Gartow.