Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 11, Enthaltungen: 10

Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung die 1. Änderung des RROP, hier sachlicher Teilabschnitt Windenergie, nochmals zu überprüfen um entsprechende Flächengrundsätze aus dem neuen LROP zu erfüllen. Dazu gehören noch unter Schutz stehende Freilandflächen sowie Waldflächen (monokulturelle Forstflächen) die künftig als Potenzialflächen für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen könnten, in die Betrachtung und Untersuchung aufzunehmen. Für den Eingriff bei Wind im Wald muss an anderer Stelle eine angemessene Fläche als Kompensationsfläche genutzt werden.

 

Es sollten auch geeignete Flächen innerhalb des LSG „Elbhöhen-Drawehn“, welches ein explizites Bauverbot ausspricht, zur Ausweisung in Betracht kommen. Bei den LSG Flächen „Elbhöhen-Drawehn“ sind die weichen Tabukriterien zu streichen. Auch Ansätze zur Erleichterung des Repowering bei gleicher Größe der Windräder mit der aktuellen Leistungsstärke für bereits planerisch gesicherte Standorte müssen nochmals betrachtet werden.

 

Mögliche Speicherung aus regenerativer Energieerzeugung, dazu gehört auch die Erzeugung von Wasserstoff und Batteriespeicher, Photovoltaik Gebäude- und Freilandanlagen als Solarkraftwerk sowie Geothermie, sollte außerdem in die Gesamtbetrachtung der Raumordnung als zukunftsweisende, klimaschonende Energieversorgung einfließen. Dabei kann die Agro- Photovoltaik eine große Rolle spielen.

 

Die Förderung von Erdgas, Fracking, sowie die CO2- Verpressung lehnt der Kreistag ab.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg setzt sich für den Ausbau der erneuerbaren Energien ein, daher sind alle Gemeinden/Samtgemeinden aufgefordert dieses in Ihrer Bauleitplanung zu berücksichtigen. Zum Beispiel sollen die Ausrichtung der Dächer beachtet und/oder den Bau von Photovoltaik- Anlagen verpflichtet werden.

 

Die Landes- und Bundesebene wird aufgefordert die rechtlichen Möglichkeiten dazu

zu erweitern.