Sitzung: 14.12.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 11, Enthaltungen: 10
Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung die 1. Änderung des RROP,
hier sachlicher Teilabschnitt Windenergie, nochmals zu überprüfen um
entsprechende Flächengrundsätze aus dem neuen LROP zu erfüllen. Dazu gehören
noch unter Schutz stehende Freilandflächen sowie Waldflächen (monokulturelle Forstflächen) die
künftig als Potenzialflächen für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen
könnten, in die Betrachtung und Untersuchung aufzunehmen. Für den Eingriff bei Wind im Wald muss
an anderer Stelle eine angemessene
Fläche als Kompensationsfläche genutzt werden.
Es sollten auch geeignete Flächen innerhalb des LSG „Elbhöhen-Drawehn“,
welches ein explizites Bauverbot ausspricht, zur Ausweisung in Betracht kommen.
Bei den LSG Flächen „Elbhöhen-Drawehn“ sind die weichen Tabukriterien zu
streichen. Auch Ansätze zur Erleichterung des Repowering bei gleicher Größe der Windräder mit der
aktuellen Leistungsstärke für
bereits planerisch gesicherte Standorte müssen nochmals betrachtet werden.
Mögliche Speicherung aus regenerativer Energieerzeugung, dazu gehört
auch die Erzeugung von Wasserstoff und Batteriespeicher, Photovoltaik Gebäude-
und Freilandanlagen als Solarkraftwerk sowie Geothermie, sollte außerdem in die
Gesamtbetrachtung der Raumordnung als zukunftsweisende, klimaschonende
Energieversorgung einfließen. Dabei
kann die Agro- Photovoltaik eine große Rolle spielen.
Die Förderung von Erdgas, Fracking, sowie die CO2-
Verpressung lehnt der Kreistag ab.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg setzt sich für den
Ausbau der erneuerbaren Energien ein, daher sind alle Gemeinden/Samtgemeinden
aufgefordert dieses in Ihrer Bauleitplanung zu berücksichtigen. Zum Beispiel
sollen die Ausrichtung der Dächer beachtet und/oder den Bau von Photovoltaik-
Anlagen verpflichtet werden.
Die Landes- und Bundesebene wird aufgefordert die
rechtlichen Möglichkeiten dazu
zu erweitern.