Sitzung: 11.11.2020 Kreisschulausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2020/674
Die
Verwaltung wird beauftragt, bei entsprechender Antragsstellung mit Begründung
durch die Schulen, den Schulunterricht gemäß dem RdErl. d. MK v. 20.12.2013 in
der zurzeit gültigen Fassung an max. 2 Samstagen im Monat unter der
Voraussetzung zu genehmigen, dass keine Verpflichtung zur Schülerbeförderung
und Erstattung der notwendigen Aufwendungen nach § 114 Abs. 1 NSchG ausgelöst
wird.