Beschluss: geändert einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stellenumfang für den Bereich Pressearbeit wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2021 unbefristet um 0,70 VZÄ der Entgeltgruppe 9a der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) ausgeweitet, sodass sich für den Bereich der Pressearbeit insgesamt 1,0 VZÄ ergeben.