Sitzung: 26.10.2020 Kreistag
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2020/606
Der
Stellenumfang für den Bereich Pressearbeit wird im Vorgriff auf den Stellenplan
2021 unbefristet um 0,70 VZÄ der Entgeltgruppe 9a der Anlage 1 – Entgeltordnung
(VKA) ausgeweitet, sodass sich für den Bereich der Pressearbeit insgesamt 1,0
VZÄ ergeben.