Sitzung: 26.10.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2020/583
Der Kreistag beschließt die Löschung des
Naturschutzgebietes „Schweinsgrund am Tannen und Lissauer Berge“ und die 1.
Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Eichen- und Buchenwälder in
der Göhrde“
Nach Löschung des Naturschutzgebietes „Schweinsgrund
am Tannen und Lissauer Berge“ tritt anstelle der Naturschutzgebietsverordnung
die Landschaftsschutzgebietsverordnung
„Elbhöhen-Drawehn“ wieder in Kraft.
Im Bereich der Erweiterungsflächen tritt mit Inkrafttreten
der geänderten Naturschutzgebietsverordnung „Eichen- und Buchenwälder in der
Göhrde“ die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Elbhöhen-Drawehn“ außer Kraft.