Der Kreistag beschließt die Löschung des Naturschutzgebietes „Schweinsgrund am Tannen und Lissauer Berge“ und die 1. Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Eichen- und Buchenwälder in der Göhrde“  

Nach Löschung des Naturschutzgebietes „Schweinsgrund am Tannen und Lissauer Berge“ tritt anstelle der Naturschutzgebietsverordnung die Landschaftsschutzgebietsverordnung

„Elbhöhen-Drawehn“ wieder in Kraft.

Im Bereich der Erweiterungsflächen tritt mit Inkrafttreten der geänderten Naturschutzgebietsverordnung „Eichen- und Buchenwälder in der Göhrde“ die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Elbhöhen-Drawehn“ außer Kraft.