Sitzung: 01.09.2020 Ausschuss regionale Entwicklung, Wirtschaft und ÖPNV
Beschluss: geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2020/569
Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung die 1. Änderung des RROP,
hier sachlicher Teilabschnitt Windenergie, nochmals zu überprüfen um
entsprechende Flächengrundsätze aus dem neuen LROP zu erfüllen. Dazu gehören
noch unter Schutz stehende Freilandflächen sowie Waldflächen, die künftig als
Potenzialflächen für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen könnten, in die
Betrachtung und Untersuchung aufzunehmen. Es sollten auch geeignete Flächen
innerhalb des LSG „Elbhöhen-Drawehn“, welches ein explizites Bauverbot
ausspricht, zur Ausweisung in Betracht kommen. Bei den LSG-Flächen
„Elbhöhen-Drawehn“ sind die weichen Tabukriterien zu streichen. Auch Ansätze
zur Erleichterung des Repowering für bereits planerisch gesicherte Standorte
müssen nochmals betrachtet werden.
Mögliche Speicherung aus regenerativer Energieerzeugung, dazu gehört auch die Erzeugung von Wasserstoff und Batteriespeicher, Photovoltaik Gebäude- und Freilandanlagen als Solarkraftwerk sowie Geothermie, sollte außerdem in die Gesamtbetrachtung der Raumordnung als zukunftsweisende, klimaschonende Energieversorgung einfließen.