Beschluss: geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung die 1. Änderung des RROP, hier sachlicher Teilabschnitt Windenergie, nochmals zu überprüfen um entsprechende Flächengrundsätze aus dem neuen LROP zu erfüllen. Dazu gehören noch unter Schutz stehende Freilandflächen sowie Waldflächen, die künftig als Potenzialflächen für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen könnten, in die Betrachtung und Untersuchung aufzunehmen. Es sollten auch geeignete Flächen innerhalb des LSG „Elbhöhen-Drawehn“, welches ein explizites Bauverbot ausspricht, zur Ausweisung in Betracht kommen. Bei den LSG-Flächen „Elbhöhen-Drawehn“ sind die weichen Tabukriterien zu streichen. Auch Ansätze zur Erleichterung des Repowering für bereits planerisch gesicherte Standorte müssen nochmals betrachtet werden.

Mögliche Speicherung aus regenerativer Energieerzeugung, dazu gehört auch die Erzeugung von Wasserstoff und Batteriespeicher, Photovoltaik Gebäude- und Freilandanlagen als Solarkraftwerk sowie Geothermie, sollte außerdem in die Gesamtbetrachtung der Raumordnung als zukunftsweisende, klimaschonende Energieversorgung einfließen.