Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.) Der Beschluss des Kreisausschusses vom 08.04.2020 zum Erlass der Elternbeiträge für den Zeitraum der gesundheitsbehördlichen Schließungen der Kindertagesbetreuungseinrichtungen hat weiterhin Gültigkeit auch für den geplanten eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 22.06.2020 bis zur Aufnahme eines vollen Regelbetriebes voraussichtlich ab dem 01.08.2020.

 

2.) Der zusätzliche Elternbeitrag für eine Ferienersatzbetreuung ist ab dem 01.08.2020, vorbehaltlich eines Regelbetriebes, zu erheben.