Sitzung: 04.03.2020 Ausschuss öffentliche Sicherheit und Brandschutz
Beschluss: geändert einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2020/455
Zusammenfassung:
Dem Abschluss einer Entgeltvereinbarung (EGV) mit den Kostenträgern des
Rettungsdienstes nach den Grundzügen des beiliegenden Entwurfs wird zugestimmt.
Mit dem Abschluss dieser neuen EGV werden die offene Verhandlungspunkte der
Jahre 2012-2019 im Wesentlichen abgeschlossen und gleichsam für 2020 ein Budget
vereinbart.
Dringender Hinweis für die Beschlussgremien:
Die im Entwurf angegebenen Beträge stellen aktuelle Verhandlungswerte
dar. Nach dem letzten großen Verhandlungstermin am 25.02.2020 und ggf. weiterer
notwendiger Gespräche oder notwendigem Schriftverkehr mit den Kostenträgern
könnten sich die Beträge entsprechend ändern.
Es wird zum Wohle des Landkreises bereits jetzt dringend erbeten, dass
die Verwaltung den Entwurf der EGV entsprechend dem Verhandlungsergebnis vom
25.02.2020 sowie ggf. weiterer nötiger Verhandlungen anpassen und unterzeichnen
darf, um die EGV frühestmöglich in Kraft treten zu lassen.
In den zuvor damit befassten Ausschüssen und im Kreistag wird über die Ergebnisse
aus den Verhandlungen mit den Kostenträgern berichtet und der dann endgültige
letzte Stand in die Vertragsentwürfe eingepflegt. Die als endgültig „verloren
gegangenen“ Kostenanteile werden ebenfalls aktuell vorgetragen.
Geänderter
Beschluss:
-Aufarbeitung der
Defizite aus 2011
-Ab 2021 Bilanzierung
der Einnahmen und Ausgaben des Rettungsdienstes für eine zeitnahe Kontrolle
-Vorlage der
Betriebsabrechnungsbögen (BAB) spätestens zum 30.04. des Folgejahres im
Ausschuss
-Austausch mit anderen vergleichbaren Landkreisen, um Kürzungen der Krankenkassen argumentativ entgegen treten zu können