Beschluss: geändert einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Zusammenfassung:

Dem Abschluss einer Entgeltvereinbarung (EGV) mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes nach den Grundzügen des beiliegenden Entwurfs wird zugestimmt. Mit dem Abschluss dieser neuen EGV werden die offene Verhandlungspunkte der Jahre 2012-2019 im Wesentlichen abgeschlossen und gleichsam für 2020 ein Budget vereinbart.

 

Dringender Hinweis für die Beschlussgremien:

Die im Entwurf angegebenen Beträge stellen aktuelle Verhandlungswerte dar. Nach dem letzten großen Verhandlungstermin am 25.02.2020 und ggf. weiterer notwendiger Gespräche oder notwendigem Schriftverkehr mit den Kostenträgern könnten sich die Beträge entsprechend ändern.

 

Es wird zum Wohle des Landkreises bereits jetzt dringend erbeten, dass die Verwaltung den Entwurf der EGV entsprechend dem Verhandlungsergebnis vom 25.02.2020 sowie ggf. weiterer nötiger Verhandlungen anpassen und unterzeichnen darf, um die EGV frühestmöglich in Kraft treten zu lassen.

 

In den zuvor damit befassten Ausschüssen und im Kreistag wird über die Ergebnisse aus den Verhandlungen mit den Kostenträgern berichtet und der dann endgültige letzte Stand in die Vertragsentwürfe eingepflegt. Die als endgültig „verloren gegangenen“ Kostenanteile werden ebenfalls aktuell vorgetragen.

 

 

 

Geänderter Beschluss:

-Aufarbeitung der Defizite aus 2011

-Ab 2021 Bilanzierung der Einnahmen und Ausgaben des Rettungsdienstes für eine zeitnahe Kontrolle

-Vorlage der Betriebsabrechnungsbögen (BAB) spätestens zum 30.04. des Folgejahres im Ausschuss

-Austausch mit anderen vergleichbaren Landkreisen, um Kürzungen der Krankenkassen argumentativ entgegen treten zu können