Sitzung: 13.02.2020 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2020/424
1.) Die
Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich
der Zustimmung der politischen Gremien auf Gemeinde- und Samtgemeindeebene, eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des
NKomZG mit der Gemeinde Jameln sowie der Samtgemeinde Elbtalaue zu schließen. Die kommunale Zweckvereinbarung beinhaltet die
Bereitstellung von Räumlichkeiten für 1 Krippen- und 1 Elementargruppe
(Kindergarten) in Form eines Neubaus in unmittelbarer Nähe der Grundschule
Breselenz.
2.) Die
Verwaltung wird mit der Ausschreibung eines Kita-Trägers für den Standort
Breselenz zwecks Abschluss eines Betriebsführungsvertrages beauftragt. Für die
Ausschreibung nach Vergaberecht sind die Bewertungskriterien des
JHA-Beschlusses zur Vorlage 2019/250 vom 11.06.2019 anzuwenden.
3.) Vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde
Elbtalaue zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung und vorbehaltlich
der Erteilung einer Betriebserlaubnis, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der
Betriebsaufnahme gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem
Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der
neuen Krippen- und Elementargruppe am Standort Breselenz.