Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.) Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien auf Gemeinde- und Samtgemeindeebene, eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit der Gemeinde Jameln sowie der Samtgemeinde Elbtalaue zu schließen. Die kommunale Zweckvereinbarung beinhaltet die Bereitstellung von Räumlichkeiten für 1 Krippen- und 1 Elementargruppe (Kindergarten) in Form eines Neubaus in unmittelbarer Nähe der Grundschule Breselenz.

2.) Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung eines Kita-Trägers für den Standort Breselenz zwecks Abschluss eines Betriebsführungsvertrages beauftragt. Für die Ausschreibung nach Vergaberecht sind die Bewertungskriterien des JHA-Beschlusses zur Vorlage 2019/250 vom 11.06.2019 anzuwenden.

3.) Vorbehaltlich der Zustimmung der Samtgemeinde Elbtalaue zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung und vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis, trägt der Landkreis ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit für den Betrieb der neuen Krippen- und Elementargruppe am Standort Breselenz.