Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 10

Die Restmittel aus den Blitzereinnahmen (ca. 78.000 €) sind auf Grundlage des Beschlusses zur Vorlage 2019/380 für Sanierungsmaßnahmen der Radinfrastruktur an den folgenden zwei Kreisstraßen zu verwenden:

1.    K15, Abschmitt von Quickborn (außerorts) bis zur B191 (ca. 900 Meter Radweg)

2.    K23 (Uelzener Straße, außerorts), Sanierung des Radweges ab Clenzer Schweiz bis Ortseingang Clenze (ca. 2 km Radweg)