Sitzung: 23.09.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2019/342
Resolution
des Kreistages Lüchow-Dannenberg zur Neugliederung der Landtagswahlkreise in
Niedersachsen
Mit Datum vom
14.02.2019 hat die Niedersächsische Landeswahlleiterin der Präsidentin des
Niedersächsischen Landtages ihren Bericht nach § 10 Abs. 2 Niedersächsisches
Landeswahlgesetz (NLWG) vorgelegt. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage ist sie
verpflichtet, 15 Monate nach Beginn der Wahlperiode über die Entwicklung der
Zahl der Wahlberechtigten in Niedersachsen zu berichten. Weiterhin ist es ihre
Aufgabe, Vorschläge für erforderliche Änderungen der Wahlkreiseinteilungen in
dem Bericht darzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn in einem oder in
mehreren der Landtagswahlkreise in Niedersachsen die durchschnittliche Zahl der
Wahlberechtigten um +/- 25 % und mehr abweicht. Insgesamt soll es 6 Wahlkreise
geben, bei denen durch die Überschreitung oder starke Annäherung an die
verfassungsmäßige Toleranzgrenze von +/- 25 % über einen Neuzuschnitt
nachgedacht werden müsse. Hierzu zählen unter anderem die Wahlkreise 49
Lüneburg + 27,01 % und 44 Soltau -24,22%. Der Wahlkreis 43 Walsrode mit -21,86
wurde von der Landeswahlleiterin hierbei nicht aufgeführt, obwohl dieser
Wahlkreis laut Aussage der Wahlkreisleiterin eine deutliche Tendenz nach unten
aufweist.
Der Wahlkreis Elbe wird
an dieser Stelle überhaupt nicht erwähnt, obwohl er flächenmäßig und von der
Zahl der Wahlberechtigten her ebenfalls zu den größten in Niedersachsen gehört.
Der Wahlkreis Elbe hat
einen Zuschnitt, der an keiner Stelle regionale Identität, Zusammengehörigkeit
oder Gleichartigkeit der Struktur aufweist. Für die Bevölkerung des Landkreises
Lüchow-Dannenberg bedeutet dies, dass sie im Landtag nicht durch in ihrem
Gebiet lebende MdL vertreten wird.
Eine Neuordnung der
Wahlkreise muss der Tatsache Rechnung tragen, dass authentische
parlamentarische Vertretung im Landtag regionale Identität voraussetzt. Die
u.a. vom Kreistag Lüneburg vorgeschlagenen Lösungen tragen dem im Hinblick auf
Lüchow-Dannenberg und wohl auch im Hinblick auf den Landkreis Uelzen nicht
Rechnung.
Der Kreistag
Lüchow-Dannenberg fordert daher die Bildung von Wahlkreisen, die den regionalen
Identitäten und den örtlichen Gegebenheiten Rechnung trägt. Ein Wahlkreis
Lüchow-Dannenberg sollte daher das Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg,
der Stadt Bleckede, der Gemeinde Amt Neuhaus/Elbe, und der Samtgemeinde Rosche
umfassen.