Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Resolution des Kreistages Lüchow-Dannenberg zur Neugliederung der Landtagswahlkreise in Niedersachsen

Mit Datum vom 14.02.2019 hat die Niedersächsische Landeswahlleiterin der Präsidentin des Niedersächsischen Landtages ihren Bericht nach § 10 Abs. 2 Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG) vorgelegt. Auf Basis dieser Rechtsgrundlage ist sie verpflichtet, 15 Monate nach Beginn der Wahlperiode über die Entwicklung der Zahl der Wahlberechtigten in Niedersachsen zu berichten. Weiterhin ist es ihre Aufgabe, Vorschläge für erforderliche Änderungen der Wahlkreiseinteilungen in dem Bericht darzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn in einem oder in mehreren der Landtagswahlkreise in Niedersachsen die durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten um +/- 25 % und mehr abweicht. Insgesamt soll es 6 Wahlkreise geben, bei denen durch die Überschreitung oder starke Annäherung an die verfassungsmäßige Toleranzgrenze von +/- 25 % über einen Neuzuschnitt nachgedacht werden müsse. Hierzu zählen unter anderem die Wahlkreise 49 Lüneburg + 27,01 % und 44 Soltau -24,22%. Der Wahlkreis 43 Walsrode mit -21,86 wurde von der Landeswahlleiterin hierbei nicht aufgeführt, obwohl dieser Wahlkreis laut Aussage der Wahlkreisleiterin eine deutliche Tendenz nach unten aufweist.

Der Wahlkreis Elbe wird an dieser Stelle überhaupt nicht erwähnt, obwohl er flächenmäßig und von der Zahl der Wahlberechtigten her ebenfalls zu den größten in Niedersachsen gehört.

Der Wahlkreis Elbe hat einen Zuschnitt, der an keiner Stelle regionale Identität, Zusammengehörigkeit oder Gleichartigkeit der Struktur aufweist. Für die Bevölkerung des Landkreises Lüchow-Dannenberg bedeutet dies, dass sie im Landtag nicht durch in ihrem Gebiet lebende MdL vertreten wird.

Eine Neuordnung der Wahlkreise muss der Tatsache Rechnung tragen, dass authentische parlamentarische Vertretung im Landtag regionale Identität voraussetzt. Die u.a. vom Kreistag Lüneburg vorgeschlagenen Lösungen tragen dem im Hinblick auf Lüchow-Dannenberg und wohl auch im Hinblick auf den Landkreis Uelzen nicht Rechnung.

Der Kreistag Lüchow-Dannenberg fordert daher die Bildung von Wahlkreisen, die den regionalen Identitäten und den örtlichen Gegebenheiten Rechnung trägt. Ein Wahlkreis Lüchow-Dannenberg sollte daher das Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg, der Stadt Bleckede, der Gemeinde Amt Neuhaus/Elbe, und der Samtgemeinde Rosche umfassen.