Der Kreistag beschließt,
a.
die im
Haushaltsjahr 2018 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung (unterhalb von 50.000,- EUR bzw.
10.000,- EUR) zur Kenntnis zu nehmen und denjenigen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen, die oberhalb der vorgenannten Grenzen liegen,
nachträglich zuzustimmen,
b.
den
Jahresabschluss 2018 gem. § 129 Abs. 1 NKomVG zu beschließen und
c.
dem
Landrat für das Haushaltsjahr 2018
uneingeschränkte Entlastung zu erteilen