Der Kreistag Lüchow-Dannenberg begrüßte seinerzeit die freundliche Ankündigung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Ausschuss Atomanlagen am 17. Oktober 2018 durch Herrn Staatssekretär Flasbarth, sowohl die Erarbeitung der „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle“ (EndlSiAnfV), als auch der „Anforderungen an die Sicherheitsuntersuchungen für ein Endlager“ (EndlSiUntV) unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit und betroffener Standorte durchführen zu wollen.

Wir stellen nun aber leider fest, dass das gewählte Verfahren nicht die Mindestanforderungen einer zeitgemäßen und fairen Beteiligung der Öffentlichkeit erfüllt.

 

-        Die Veröffentlichung der Referentenentwürfe über die Sommerpause 2019 war angesichts der komplexen Materie und der vielfach aufeinander Bezug nehmenden Verordnungen und Regelungen nicht geeignet, die interessierte Öffentlichkeit im Vorfeld der Beteiligung frühzeitig, angemessen und umfassend zu informieren.

-        Die Vorlage einer Synopse der bisher geltenden Sicherheitsanforderungen von 2010 gegenüber dem Entwurf der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung vom Juli 2019 erst am 23. August diesen Jahres wird vor dem Hintergrund der Beendigung der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits am 20. September ebenfalls als verspätet erachtet. Auch aus der vorgelegten Synopse geht jedoch nicht hervor, welche konkreten Abwägungen von welchen beteiligten Institutionen vorgenommen worden sind.

-        Eine Beteiligungsfrist unter einem Kalendermonat (28.08.2019 bis 20.09.2019), trägt nicht zur Vertrauensbildung bei und ist auch ebenfalls nicht geeignet, die interessierte Öffentlichkeit oder betroffene Regionen angemessen zu beteiligen. Innerhalb derartiger Fristen ist es kommunalen Gremien beispielweise nicht möglich, Sachverständige hinzuzuziehen, Vorberatungen vorzunehmen und unter Einhaltung von Ladungsfristen qualifizierte Stellungnahmen abzugeben.

 

Dem Kreistag Lüchow-Dannenberg entsteht der Eindruck, dass der Zeitplan der Öffentlichkeitsbeteiligung bei den genannten Verordnungen durch den willkürlich gewählten Zeitdruck bei der Endlagersuche nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgegeben wurde. Wir sind aber vielmehr der Auffassung, dass ein derartiger Zeitplan sich aus einem sorgfältig geführten Verfahren unter Betrachtung aller Optionen und von Rücksprungmöglichkeiten ableiten sollte. Integraler Bestandteil eines solchen Verfahrens muss aus unserer Sicht auch die faire und ergebnisrelevante Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit und betroffener Regionen sein. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Empfehlung der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe, dass eine Verordnung zu den Sicherheitsanforderungen „unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit“ (Abschlussbericht 8.7.7.2) zu erarbeiten ist. Wir lesen diese Empfehlung dahingehend, dass die Öffentlichkeit bereits bei der Erarbeitung einer solchen Verordnung zu beteiligen ist und nicht erst bei der Vorstellung der Referentenentwürfe.  Da die vorgelegten Verordnungen frühestens nach Abschluss der Erörterungen in der Fachkonferenz Teilgebiete benötigt werden, ist nach bisheriger Zeitplanung bis Mitte 2021 Zeit für eine Überarbeitung zusammen mit der interessierten Öffentlichkeit.

 

Der Kreistag fordert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf, die Beteiligungsfristen zu den Referentenentwürfen der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) sowie der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV) angemessen bis mindestens zur ersten Sitzung der Fachkonferenz „Teilgebiete“ zu verlängern, ergebnisrelevante Beteiligung zu ermöglichen, und darüber hinaus auch bei zukünftigen Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen der Endlagersuche Fristen, Formate und Rahmenbedingungen zu wählen, die eine faire Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleisten.