Beschluss: geändert einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss Soziales und Migration empfiehlt dem Kreisausschuss, die neuen Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II und XII entsprechend dem neuen schlüssigen Konzept ab dem 01.09.2019 festzusetzen.