Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.) Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich einer einvernehmlichen Einigung, eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit der Gemeinde Flecken Clenze und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu schließen. Die kommunale Zweckvereinbarung beinhaltet die Bereitstellung von Räumlichkeiten für eine 15+5-Gruppe sowie zweier Hortgruppen in Form eines Neubaus am Standort Clenze, gegenüber der KGS Clenze.


2.)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Übergangslösung für die 15+5-Gruppe am Standort Clenze weiterhin zu verfolgen und gemeinsam mit der Gemeinde Flecken Clenze, der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) umzusetzen.

 

Ergänzung:

Der Landrat wird ermächtigt, die Zweckvereinbarungen mit den Beteiligten weiter zu verhandeln und ggf. redaktionelle und inhaltliche Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht völlig grundlegender Art sind.