Sitzung: 24.06.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2019/267
1.) Die
Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich einer einvernehmlichen Einigung, eine
kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit der Gemeinde Flecken Clenze
und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu schließen. Die kommunale Zweckvereinbarung beinhaltet
die Bereitstellung von Räumlichkeiten für eine 15+5-Gruppe sowie zweier Hortgruppen in Form eines Neubaus am
Standort Clenze, gegenüber der KGS Clenze.
2.) Die Verwaltung wird
beauftragt, die Übergangslösung für die 15+5-Gruppe am Standort Clenze
weiterhin zu verfolgen und gemeinsam mit der Gemeinde Flecken Clenze, der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) umzusetzen.
Ergänzung:
Der
Landrat wird ermächtigt, die Zweckvereinbarungen mit den Beteiligten weiter zu
verhandeln und ggf. redaktionelle und inhaltliche Änderungen vorzunehmen,
soweit diese nicht völlig grundlegender Art sind.