Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.) Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich einer einvernehmlichen Einigung,  eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit der Gemeinde Waddeweitz und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu schließen. Die kommunale Zweckvereinbarung beinhaltet die Bereitstellung von Räumlichkeiten für eine 15+5-Gruppe in Form eines Neubaus am Standort Kiefen.

 

2.) Die Verwaltung wird mit der Klärung beauftragt, ob der Spielkreis Kiefen als Übergangslösung bis zur Finallösung weiter betrieben werden kann.

 

Ergänzung:

Der Landrat wird ermächtigt, die Zweckvereinbarungen mit den Beteiligten weiter zu verhandeln und ggf. redaktionelle und inhaltliche Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht völlig grundlegender Art sind.