Sitzung: 24.06.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2019/266
1.) Die
Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich einer einvernehmlichen Einigung, eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des
NKomZG mit der Gemeinde Waddeweitz und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu
schließen.
Die kommunale Zweckvereinbarung beinhaltet die Bereitstellung von
Räumlichkeiten für eine 15+5-Gruppe in Form eines Neubaus am Standort Kiefen.
2.) Die Verwaltung wird mit der Klärung beauftragt, ob der Spielkreis Kiefen
als Übergangslösung bis zur Finallösung weiter betrieben werden kann.
Ergänzung:
Der
Landrat wird ermächtigt, die Zweckvereinbarungen mit den Beteiligten weiter zu
verhandeln und ggf. redaktionelle und inhaltliche Änderungen vorzunehmen,
soweit diese nicht völlig grundlegender Art sind.