Sitzung: 24.06.2019 Kreistag
Beschluss: geändert einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2019/225
Der Kreistag beschließt, die Seitenstreifen aller Kreisstraßen unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nur einmal im Jahr nach der Vegetationszeit im Frühjahr/Herbst zu mähen oder zu mulchen.