Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.) Die Verwaltung wird beauftragt, eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit der Stadt Lüchow zu schließen. Die kommunale Zweckvereinbarung beinhaltet die Bereitstellung von Räumlichkeiten für 1 Krippen- und 1 Elementargruppe (Kindergarten) in Form eines Anbaus an die bestehende DRK Kita in Brunsilien.


2.)
Die Verwaltung wird beauftragt, die Übergangslösung am Standort Brunsilien weiterhin zu verfolgen und gemeinsam mit der Stadt Lüchow umzusetzen.

 

 

Ergänzung:

Der Landrat wird ermächtigt, die Zweckvereinbarungen mit den Beteiligten weiter zu verhandeln und ggf. redaktionelle und inhaltliche Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht völlig grundlegender Art sind.