Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0

1.) Die Verwaltung wird beauftragt, eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit der Gemeinde Trebel sowie der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu schließen. Die kommunale Zweckvereinbarung beinhaltet die Bereitstellung von Räumlichkeiten für 1 Krippen- und 1 Elementargruppe (Kindergarten) in Form eines Anbaus an der Grundschule Trebel.

2.) Die Verwaltung wird mit Suche eines Kita-Trägers für den Standort Trebel zwecks Abschluss eines Betriebsführungsvertrages beauftragt. Für die Trägersuche sind die Bewertungskriterien der Sitzungsvorlage 2019/250 anzuwenden.

 

Ergänzung:

Der Landrat wird ermächtigt, die Zweckvereinbarungen mit den Beteiligten weiter zu verhandeln und ggf. redaktionelle und inhaltliche Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht völlig grundlegender Art sind.