Sitzung: 24.06.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2019/248
1.) Die Verwaltung wird beauftragt, eine kommunale
Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit der Gemeinde Trebel sowie der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu schließen.
Die kommunale Zweckvereinbarung beinhaltet die Bereitstellung von
Räumlichkeiten für 1 Krippen- und 1 Elementargruppe (Kindergarten) in Form eines
Anbaus an der Grundschule Trebel.
2.) Die Verwaltung wird mit Suche eines
Kita-Trägers für den Standort Trebel zwecks Abschluss eines
Betriebsführungsvertrages beauftragt. Für die Trägersuche sind die
Bewertungskriterien der Sitzungsvorlage 2019/250 anzuwenden.
Ergänzung:
Der Landrat wird ermächtigt, die
Zweckvereinbarungen mit den Beteiligten weiter zu verhandeln und ggf.
redaktionelle und inhaltliche Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht völlig
grundlegender Art sind.