Sitzung: 24.06.2019 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2019/221
Die Einleitung der
öffentlich-rechtlichen Verfahren zur Löschung des Naturschutzgebietes
„Schweinsgrund am Tannen und Lissauer Berge“ (LÜ 112) und zur 1. Änderung der
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Eichen- und Buchenwälder in der Göhrde“
(LÜ 349) wird beschlossen.